Der „Bologna-Prozess" in Europa und Deutschland

Vom Diplom zum Master!
Prof. Dr. Andreas Blindow erklärt die Entwicklung des „Bologna-Prozess" in Europa und Deutschland.

Immer wieder in den vergangenen Monaten sah man in Deutschlands Universitätsstädten Studenten demonstrieren, hörte von besetzten Hörsälen und gestörten Veranstaltungen. Der Protest richtete sich gegen die Studienordnungen und den sogenannten „Bologna-Prozess". Für Außenstehende war es dabei oft schwer zu
verstehen, worum der Streit eigentlich ging. Ihnen, aber auch künftig Studierenden sei daher noch einmal erklärt, welche Ziele mit der Studienreform verfolgt wurden und welche Verbesserungen sie gebracht hat.

Der „Bologna-Prozess" begann 1999 auf einer Konferenz in Bologna, auf der sich Deutschland und 45 andere europäische Staaten verpflichteten, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Vereinbart wurden unter anderem ein gestuftes Studiensystem nach angloamerikanischem Vorbild mit den drei Stufen Bachelor, Master und Promotion sowie die Einführung eines Leistungspunktsystems. Die wichtigsten Ziele waren die Anerkennung und Vergleichbarkeit
der akademischen Abschlüsse in allen beteiligten Staaten und die Förderung der Mobilität der Studierenden. In Deutschland wurden bisher 72,5 Prozent der ca. 16.700 Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. Besonders schleppend verläuft die Umstellung in den Fächergruppen „Kunst und Musik" und
„Sprach- und Kulturwissenschaften", in denen viele Studiengänge weiterhin mit Diplom und hochschuleigenen Abschlussprüfungen (Kunst und Musik) bzw. mit Magister oder staatlichen Lehramtsabschlüssen (Sprach- und Kulturwissenschaften) angeboten werden.

Individuelle Studienwege.

Mit der Einführung der gestuften Studienstruktur (Bachelor, Master, Promotion) in Deutschland sollten die Studierenden die Möglichkeit erhalten, die Studiendauer und die Zusammensetzung ihres  Studiums nach ihren Wünschen und Möglichkeiten zu bestimmen. Vor allem sollte die Eingleisigkeit in der akademischen Ausbildung der Vergangenheit angehören, bei der Absolventen von Fachhochschulen oder Berufsakademien ohne Allgemeine Hochschulreife in Deutschland bisher nur unter bestimmten Bedingungen ein Universitätsstudium aufnehmen oder sich gar promovieren konnten. Heute erhalten Absolventen von Dualen Hochschulen (früher Berufsakademien), Fachhochschulen und Universitäten akademisch gleichwertige Abschlüsse, die zwar je nach Hochschultyp eine andere berufliche Ausrichtung bedeuten, aber alle zu einem anschließenden Masterstudium berechtigen. Der drei- bis vierjährige Bachelor ist dabei der erste berufsbefähigende
Abschluss an einer Hochschule, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben oder ein Masterstudium anzuschließen. Er verleiht in Deutschland grundsätzlich
dieselben Berechtigungen wie die traditionellen Diplomabschlüsse der Fachhochschulen. Der ein- bis zweijährige Master dient zur wissenschaftlichen Vertiefung oder Spezialisierung und hat zum Ziel, Absolventen vor allem für Leitungspositionen oder eine wissenschaftliche bzw. forschungsorientierte Laufbahn zu qualifizieren. Die „konsekutiven" Masterabschlüsse, bei denen der Master inhaltlich an den zuvor absolvierten Bachelor anschließt, verleihen dieselben Berechtigungen wie die traditionellen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellter Hochschulen

Gleiches gilt für „nichtkonsekutive" Master („fachferne" Master), die zu einem disziplinübergreifenden Profil führen, und „weiterbildende" Master wie der MBA, die
sich explizit an Personen mit Berufserfahrung richten. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Master und der vorausgegangene Bachelor zusammen einen Umfang von 300 ECTS erreichen. Die beiden Varianten „nicht-konsekutiver Master" und „weiterbildender Master" lassen sich am besten mit früheren Aufbau-
Studiengängen an Universitäten vergleichen. Den Zugang zur Promotion regeln wie bisher die Hochschulen selbst. Bei den Berechtigungen werden keine
Unterschiede hinsichtlich der Dauer, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben wurden, gemacht.

In den traditionellen Studiengängen vor der Umstellung belegten die Studierenden in der Regel viele Einzelfächer, die jeweils zu einem benoteten, einem unbenoteten oder keinem Leistungsnachweis führten. Bei einem Wechsel der Hochschule oder der Anmeldung zu einem weiterführenden Studiengang kam es
häufig zu Problemen mit der Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen, da die Fachbezeichnungen, der Umfang der Prüfungen und Lehrveranstaltungen, die Lerninhalte und -ziele oder gar die Benotung von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich definiert und gehandhabt wurden. Mit der Einführung des neuen Studiensystems wurden deshalb viele Fächer zu größeren thematisch zusammengehörenden Einheiten, sogenannten Modulen zusammengefasst, die mit einer Prüfung abschließen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden, sogenannte ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer System oder Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen). Dadurch wird jede Hochschule gezwungen, für jedes Modul die Inhalte, den Umfang, die Prüfungsformen, die Lehr- und Lernformen sowie die Anzahl der ECTS-Punkte einheitlich nach formalen Kriterien festzulegen.

Die Modularisierung soll dazu beitragen, die Module verschiedener Studiengänge und Hochschulen vor allem bei der wechselseitigen Anerkennung vergleichbarer zu machen. Die Einführung von studienbegleitenden Prüfungen ermöglicht den Studierenden zudem eine unmittelbare Erfolgskontrolle. Staatliche und private staatlich anerkannte Hochschulen können als Instrument zur Qualitätssicherung ihre Studiengänge akkreditieren lassen. Damit ist zugleich die nationale
und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet. In Deutschland sind derzeit zehn Akkreditierungsagenturen zugelassen, und Studierende,
die auf eine Anerkennung ihrer Bachelor- und Masterabschlüsse im In- und Ausland Wert legen, sollten darauf achten, dass ihr Studiengang von einer dieser Agenturen in Deutschland akkreditiert worden ist. Eine Liste der Agenturen findet sich unter www.akkreditierungsrat.de.

Studienzugang und Finanzierung.

Nicht verändert wurden bei der Studienreform die Zugangsvoraussetzungen zum ersten berufsqualifizierenden Studium, das heißt zum Bachelor:
• Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Universität ist die Allgemeine Hochschulreife, an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (sogenanntes Fachabitur) vorgewiesen werden.
• Ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule kann auch mit der Fachhochschulreife aufgenommen werden.
• Daneben können die Länder und die Hochschulen eigene Zulassungsbedingungen festlegen. Beispielsweise können sie die Studierenden anhand von Durchschnittsnoten, Noten in bestimmten Fächern, Auswahltests oder -gesprächen aussuchen.

Der Master kann mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, zum Beispiel mit einem Bachelor, FH-Diplom oder Magister, aufgenommen
werden. Die Hochschulen können in der Regel zusätzliche Zulassungsbedingungen mit Blick auf das spezielle Profil des Masterstudiengangs definieren (z. B. Mindestnote, bestimmte fachliche Ausrichtung des vorausgegangenen Bachelors etc.). Jeder Masterabschluss berechtigt zur Promotion.

Traditionell fördert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) den ersten berufsqualifizierenden Studiengang. An einen Bachelor kann allerdings im Rahmen der BAFöG-Förderung ein Master wie folgt angeschlossen werden:
• Master, die inhaltlich an den absolvierten Bachelor anschließen („konsekutiv"),
• fachferne Master („nichtkonsekutiv")
• Master, die nach einem Bachelor und einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden (jedoch bei einer Altersgrenze von 30 Jahren für die Studierenden).
Weiterbildende Master wie der MBA sind hiervon aber ausgeschlossen.

Bei der individuellen Anerkennung der Studienleistungen und der Studienabschlüsse im Ausland gibt es trotz der Bemühungen um eine Vereinheitlichung auch im neuen System keinen Automatismus. Jede Hochschule im In- und Ausland trifft weiterhin selbst die Entscheidung, ob Studienleistungen oder Abschlüsse anderer Hochschulen angerechnet werden können. Allerdings trägt die Umstellung auf das gestufte Studiensystem zur Vereinfachung bei der Anerkennung bei.

Die Kritik an der Schulreform.

Bei den jüngsten Protesten der Studentenschaft standen vor allem folgende Punkte im Zentrum der Kritik:
• stoffliche Überfrachtung, zu hohe Anwesenheitspflicht und Prüfungsdichte im Gefolge zunehmender Strukturierung und „Verschulung" des Studiums
• zu geringe Ausnutzung der Bandbreite der Regelstudienzeiten für Bachelor- und Master-Studiengänge
• schwieriger Zugang zum Master-Studium (Leistungsvoraussetzungen, Kapazitäten)
• restriktive Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, unzureichende Äquivalenzregelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen
• Verschlechterung der nationalen und internationalen Mobilität
• Fehlende Akzeptanz des Bachelors als ersten berufsqualifizierenden Abschluss

Die aufgeführten Kritikpunkte lassen sich empirisch nicht nachweisen (siehe Bologna-Zentrum der Hochschulrektorenkonferenz vom 19.10.2009). Dennoch haben sich die Politik und die akademische Öffentlichkeit mit dieser Kritik auseinandergesetzt. So schlägt die KMK den Hochschulen und Akkreditierungsagenturen unteranderem vor, die Bandbreite der Regelstudienzeiten für den Bachelor-Studiengang von 6 bis 8 Semester auszuschöpfen, die Studieninhalte zu überprüfen und „Mobilitätsfenster" einzuplanen, das heißt zeitliche Möglichkeiten zum Wechsel an eine andere Hochschule im In- oder Ausland festzulegen. Beschlossen wurde auch, dass es künftig pro Modul nur noch höchstens eine Prüfung geben soll. Zudem soll die Arbeitsbelastung sinken. In Deutschland entspricht ein ECTS-Punkt bisher einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei einem Vollzeitstudium können im Jahr 60 ECTS-Punkte erworben werden, was einem Aufwand von 1.800 Stunden oder einer 40-Stunden-Woche bei sechs Wochen Urlaub entspricht. Andere Länder wie die Niederlande oder Österreich sehen für einen ECTS-Punkt lediglich einen Arbeitsaufwand zwischen 25 und 28 Stunden vor. Auch die Zugangsvoraussetzungen zum Bachelor- und
Masterstudium sind in vielen europäischen Ländern weniger eng als in Deutschland. In Österreich werden beispielsweise  auch Absolventen von deutschen Berufsfachschulen (zum Beispiel Physiotherapieschulen), die über keinen akademischen Grad verfügen, zum Masterstudium zugelassen. Bei der Umsetzung der Vorschläge aber muss sich noch zeigen, ob sich die Hochschulen gegen festgefahrene Strukturen durchsetzen können und beispielsweise Professoren bereit sind, Kürzungen oder inhaltliche Anpassungen in ihren Fachgebieten hinzunehmen. Zudem ist zu hinterfragen, ob eine mehrheitliche Einführung von sieben- oder
achtsemestrigen Bachelorstudiengängen nicht der Reformabsicht entgegentreten würde, kürzere Studienzeiten wie im Ausland anbieten zu können, wo überwiegend 6-semestrige Bachelor-Studiengänge vorherrschen. Die Hochschulen und die Politik müssen sich aber vor allem fragen, ob die gewünschte
Mobilität und Vergleichbarkeit der Studienprogramme in Europa erreicht werden kann, wenn schon bei so grundlegenden Dingen wie der Definition eines ECTS-Punktes oder dem Zugang zum Master sehr unterschiedliche Festlegungen getroffen werden.

Quelle: Allgäuer Zeitung, Januar 2010

 

 

Persönliche Studienberatung

07.02.2012: Berlin
08.02.2012: Cottbus
10.02.2012: Friedrichshafen, Berlin
11.02.2012: München

Akkreditierungen